Die Zeiten mit den Baugesuchsstapeln, welche an zig Positionen unterzeichnet werden sollen, sind vorbei. Der Kanton Bern hat das Baubewilligungsverfahren digitalisiert und in den kommenden Monaten werden sämtliche Gemeinden die Baugesuche digital bearbeiten können.
Testverfahren
Im 2018 wurden in verschiedenen Testgemeinden das elektronische Baubewilligungsverfahren getestet und versucht in der Praxis umzusetzen. Die Software hatte verschiedene «Kinderkrankheiten», sodass im Frühling 2019 eine neue Software vorgestellt wurde. Diese wurde an verschiedenen Informationsveranstaltungen den Baubewilligungsbehörden, aber auch Projektverfassern vorgestellt und instruiert.
Medienmitteilung Kanton Bern vom 5. Juni 2019
Etwa 20’000 Baugesuche werden im Kanton Bern pro Jahr eingereicht. Damit verbunden sind etwa 350’000 Postsendungen. Mit der Einführung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens werden die Prozesse in Zukunft schneller, wirtschaftlicher und ökologisch abgewickelt: Für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller wird das Erfassen der Angaben mit eBau einfacher. Die Unterlagen müssen nicht mehr per Post hin und her geschickt werden. Die Gesuchstellenden werden vom System auf fehlende Angaben oder Unterlagen aufmerksam gemacht und können nur vollständige Baugesuche einreichen.
Wie sieht das neue Baubewilligungsverfahren aus?
- Ausarbeitung des definitiven Baubewilligungsreifen Projektes (wie bisher)
- Eventuelle Vorabklärungen (Voranfrage) können ebenfalls über die Plattform eBau eingereicht werden.
- Nach einer eventuellen Voranfrage überarbeiten und anpassen des Bauvorhabens
- Erfassen des Baugesuches auf der Plattform eBau Parallel ist die Freigabequittung
- Eventuelle formelle und materielle Prüfungen erfolgen nun per E-Mail und nicht mehr per Post und können direkt auf der Plattform eBau eingereicht werden.
Welche Vorteile / Änderungen bedeutet das für die Eingabe von Baugesuchen?
- Zugang zum Portal eBau ist erforderlich
- Schnelle und unkomplizierte Eingabe der Daten und Angaben zum jeweiligen Bauvorhaben
- Die Vollständigkeit wird bereits bei der ersten Eingabe verlangt (automatische Hinweise vom System)
- Bis die digitale Unterschrift in der Schweizer Gesetzgebung verankert ist, muss eine Freigabequittung sowie ein komplettes Dossier in Papierform, der Gemeinde zugestellt werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern: www.be.ch/projekt-ebau
Die Planer/innen und Projektleiter/innen sind mit dem eBau vertraut und seit Beginn dabei. Gerne unterstützen wir Sie im Baubewilligungsverfahren.