Bei einem Wasserschaden muss nicht nur sehr schnell, sondern auch richtig gehandelt werden. Nur so gelingt es, den Schaden und damit die Kosten auf ein Minimum zu reduzieren.
So handeln Sie richtig
- Rufen Sie die Fachperson Ihres Vertrauens (Krüger oder GLB) an und melden Sie Folgendes:
Wo tritt der Schaden auf?
Was ist die Schadensursache?
Welche Räume sind betroffen?
Welche Versicherung, welcher Schadensinspektor und/oder welche Verwaltung ist zuständig?
Wann ist eine Besichtigung des Schadens möglich?
Wer ist der Rechnungsempfänger? - Schaden wird aufgenommen und die Vorgehensweise definiert, Sofortmassnahmen werden getroffen.
- Alle zuständigen Versicherungen, Institutionen, Personen etc. werden über allfällig notwendige Arbeiten vor dem Trocknen informiert – die Koordination dieser Vorarbeiten wird automatisch zwischen Krüger und GLB geregelt und unverzüglich in Angriff genommen.
- Die Spezialisten von Krüger trocknen das betroffene Objekt und geben der GLB den voraussichtlichen Termin zur Sanierung an.
- Sobald vollständig trocken, startet die GLB – unter Leitung des Projektleiters – mit den notwendigen und vorgängig definierten Sanierungsarbeiten durch alle betroffenen Arbeitsgattungen
- Der Schaden ist erfolgreich behoben und die Räumlichkeiten sind saniert. Der Projektleiter der GLB erstellt eine Schlussrechnung und macht eine offizielle Bauabnahme.
Das sollten Sie vermeiden
Ein Wasserschaden sollte kompetent und vor allem sofort saniert werden, ansonsten können Folgeschäden wie beispielsweise Schimmel auftreten. Wenden Sie sich daher am besten an eine Fachperson und verzichten Sie auf ein günstiges Trocknungsgerät.
Wer zahlt?
Im Moment des Geschehens vielleicht nicht die erste Frage, die durch den Kopf rauscht, doch sicherlich ein wichtiger Punkt: wer übernimmt den Schaden?
Grundsätzlich übernimmt Ihre Versicherung die entstandenen Kosten eines Wasserschadens. Diese können sich vor allem durch die Folgeschäden an Gebäude und Mobiliar erheblich häufen und bringt auch einen Verlust von Immateriellem. Oft ist jedoch nicht klar, ob der Wasserschaden durch ein Elementarereignis entstanden ist oder nicht. Falls ja, kommen Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht oder Gebäudeversicherungen zum Tragen.
Die Gebäudewasserversicherung kommt zum Zuge wenn Schäden an Gebäuden entstehen, die durch Hochwasser, Überschwemmungen, Hagel, Feuer, Blitzschlag und andere Naturereignisse entstanden sind.
Falls Sie sich unsicher sind, wer den Schaden übernimmt, melden Sie sich bei einer Fachperson – diese steht Ihnen auch bei dieser Frage zur Seite!
Im Notfall sind wir 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Sie da:
034 408 17 17 (während den Bürozeiten) und 079 239 37 10 (ausserhalb der Bürozeiten)
Weitere Infos finden Sie auch hier.
In Zusammenarbeit mit